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6Dez/090

Verfassungsbeschwerde – Stadionverbot

Nun also doch, der Rechtsanwalt des FC Bayern München Fan legt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, zumindest berichtet dies SpOn. Nachdem der der FCB Fan vorm BGH gescheitert war und der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen hat, muss jetzt vom BVerfG geklärt werden, ob die DFL ein kollektives, bundesweites Stadionverbot aussprechen darf. Ich bin gespannt.

Kann mich aber nur wiederholen. Klar dürfen Vereine von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sich die Besucher aussuchen. Aber sie sollten verhältnismäßig mit ihrem Recht umgehen und sich bei der Urteilsfindung nicht nur auf eine Quelle (Polizei) verlassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, das sie sich nur um die Angelegenheiten kümmern und interessieren müssen, die sich am unmittelbaren Spielorten ereignen.

Den Vereinen wurde durch das BGH Urteil das Recht zur Verhängung von Stadionverboten nicht nur zugesprochen, sondern noch gestärkt. Da allein schon der Verdacht das es zu einer Gewalttätigkeit kommt ausreicht um eine solche Verbot auszusprechen.

30Okt/090

BGH urteilt: Stadionverbote rechtmässig

Heute morgen hat der Bundesgerichtshof das Urteil zum erteilen von bundesweiten Stadionverboten verkündet. Er wies die Klage des FC Bayern München Fans gegenüber dem MSV Duisburg ab. Der FCB Fan erhielt vom MSV ein 2 jähriges bundesweites Stadionverbot, obwohl er nie verurteilt wurde und er hatte zudem stets seine Unschuld beteuert. Die Polizei / Staatsanwaltschaft hatte sein Verfahren eingestellt. Der BGH erklärt das auch bei dem bloßen Verdacht ein Stadionverbot erteilt werden darf. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt natürlich das Urteil.
Mehr Infos und Meinungen u.a. bei Süddeutsche.de, Spiegel.de und MDR.de, aber auch in Blogs ist es Thema: Johannes oder Heimspiel Colonia.

Auf der einen Seite finde ich es in Ordnung, das die Vereine durch ihr Hausrecht jeden den Zutritt zu ihren Stadien verwehren dürfen, aber sie dürfen sich dabei nicht zum Handlanger der Polizei machen lassen.
Im der letzten Podcast von Kopfstoss.fm wird die Problematik auch ausführlich beleuchtet.

Ob der Kläger noch vor das Bundesverfassungsgericht geht, steht bisher nicht fest.

   

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