Heute morgen hat der Bundesgerichtshof das Urteil zum erteilen von bundesweiten Stadionverboten verkündet. Er wies die Klage des FC Bayern München Fans gegenüber dem MSV Duisburg ab. Der FCB Fan erhielt vom MSV ein 2 jähriges bundesweites Stadionverbot, obwohl er nie verurteilt wurde und er hatte zudem stets seine Unschuld beteuert. Die Polizei / Staatsanwaltschaft hatte sein Verfahren eingestellt. Der BGH erklärt das auch bei dem bloßen Verdacht ein Stadionverbot erteilt werden darf. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt natürlich das Urteil.
Mehr Infos und Meinungen u.a. bei Süddeutsche.de, Spiegel.de und MDR.de, aber auch in Blogs ist es Thema: Johannes oder Heimspiel Colonia.

Auf der einen Seite finde ich es in Ordnung, das die Vereine durch ihr Hausrecht jeden den Zutritt zu ihren Stadien verwehren dürfen, aber sie dürfen sich dabei nicht zum Handlanger der Polizei machen lassen.
Im der letzten Podcast von Kopfstoss.fm wird die Problematik auch ausführlich beleuchtet.

Ob der Kläger noch vor das Bundesverfassungsgericht geht, steht bisher nicht fest.

BGH urteilt: Stadionverbote rechtmässig
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